Ausbildung zum Berufskraftfahrer – jetzt anmelden!
In unserer Fahrschule erwartet dich eine Ausbildung nach aktuellen Richtlinien.
Du möchtest als Berufskraftfahrer durchstarten? Dann mache deinen Führerschein in Andrés Fahrschule in München. Unsere professionellen Fahrlehrer bringen dir in modernen Ausbildungsfahrzeugen alles bei, was du für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr wissen musst.
Ablauf der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Als Berufskraftfahrer bist du im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung tätig und fährst demnach Lkw oder Busse. Für gewerbliche Fahrten ist zusätzlich zum Führerschein Klasse C und / oder CE die beschleunigte Grundausbildung, die in unserer Fahrschule erfolgen kann, vorgeschrieben. Diese gliedert sich in 130 Stunden Theorieunterricht und 10 Stunden Praxisunterricht, wobei eine Stunde 60 Minuten dauert. In der 4-stündigen theoretischen Prüfung sind Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit Direktantwort zu beantworten. Darüber hinaus sind Praxissituationen zu erörtern. Die praktische Prüfung dauert 3,5 Stunden.
Wichtiger Hinweis:
Jeder Berufskraftfahrer muss alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren und im Führerschein eintragen lassen.
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Nach § 5 BKrFQG sind alle Berufskraftfahrer verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Die erste Weiterbildung müssen folgende von der Grundqualifikationen befreiten Berufskraftfahrer abgeschlossen haben:
- des Personenverkehrs (Klassen D1, D1E, D, DE) zwischen dem 09.09.2008 und dem 09.09.2013 – spätestens vor dem 09.09.2015 soweit mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmend.
- die des Güterverkehrs (Klassen C1, C1E, C, CE) zwischen dem 09.09.2009 und 09.09.2014 – spätestens vor dem 09.09.2016 soweit mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmend.
Die Weiterbildung umfasst sieben Unterrichtseinheiten. Angerechnet werden:
- die Basis- und die Auffrischungsschulung gemäß der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter (ADR-Schulung) und / oder
- die Basis- und die Auffrischungsschulung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport.
Nachweis von Grundqualifikation und Weiterbildung
Der ausgestellte Fahrerqualifikationsnachweis dient als Nachweis der Grundqualifikation und Weiterbildung. Dieser wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung und dem Erhalt der IHK-Bescheinigung erteilt.
Wer benötigt welchen Nachweis?
Mindestalter | Fahrerlaubnis | Erforderlicher Nachweis |
18 Jahre | C1, C1E | Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation |
18 Jahre | C, CE | Grundqualifikation |
21 Jahre | C, CE | Beschleunigte Grundqualifikation |
21 Jahre | D, DE | Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Letztere nur, sofern Personenbeförderung im Linienverkehr nach § 42, 43 PBefG und Linienlänge bis 50 km durchgeführt wird. |
23 Jahre | D, DE | Beschleunigte Grundqualifikation |
Häufig gestellte Fragen zur Berufskraftfahrer-Ausbildung
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Fahrschüler rund um die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oft beschäftigen:
Wie lange dauert die Fahrausbildung?
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer dauert 3 Jahre.
Welchen Schulabschluss braucht ein Berufskraftfahrer?
Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die meisten Arbeitgeber erwarten mindestens den Hauptschulabschluss.
Was macht ein Berufskraftfahrer?
Lkw-Fahrer transportieren Güter jeglicher Art, während Berufskraftfahrer im Personenverkehr vorwiegend als Busfahrer beschäftigt sind.
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